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Präventiver Arbeitsschutz

Eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe in Betrieb und Verwaltung

In praktisch allen Betrieben und Verwaltungen wächst der Leistungs- und Arbeitsdruck. Dies gilt sowohl für große und kleine Produktionsbetriebe als auch für die zunehmenden und vielfältigen Dienstleistungstätigkeiten. Immer häufiger sind psychische Belastungen die Ursache arbeitsbedingter Erkrankungen. Deswegen bietet das Arbeitschutzrecht inzwischen ein umfangreiches Instrumentarium, mit Hilfe dessen solche psychischen Belastungen ermittelt und entsprechende Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden können. Damit ist ein Ansatz für die Gestaltung der Arbeitsorganisation wie auch der Personalbemessung möglich.

Gute Arbeitsgestaltung heißt nicht nur Schutz vor physischer und psychischer Überforderung, auch ergonomische Mindest-Standards und persönlichkeitsfördernde Arbeitsinhalte müssen integriert werden. Erreicht werden kann dies durch Arbeitsanreicherung, Aufgabenintegration und mehr Autonomie in der Arbeit, die beispielsweise durch innovative und partizipative Gruppenarbeitskonzepte gefördert werden können. Es geht also in der Tat um „gute Arbeit“. Um diese zu gewährleisten, muss einer Entgrenzung von Leistung und Arbeitszeit Einhalt geboten werden.

Eberhard Weber Vorsitzender DGB Östliches Ruhrgebiet

Präventiver Arbeitsschutz verlangt eine konsequente Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in Betrieb und Verwaltung. Das erweiterte Arbeitschutzverständnis verlangt daher eine verbindliche u. „kreative“ Kooperation aller Verantwortlichen in einem Unternehmen. Von der Seite des Managements, von Betriebs- und Personalratsseite ist ein ganzheitlicher Präventionsauftrag als Querschnitts-Aufgabe zu verstehen - eine weitere Herausforderung bei der Weiterentwicklung von Tarifverträgen.

 

Eberhard Weber
Vorsitzender
DGB Östliches Ruhrgebiet